anderweitig

anderweitig

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an|der|wei|tig ['andɐvai̮tɪç] <Adj.>:
anders, ander…, sonstig:
anderweitige Verpflichtungen; mit anderweitigen Dingen beschäftigt sein; etwas anderweitig (für einen anderen Zweck) verwenden; sich anderweitig (an anderer Stelle, aus einer anderen Quelle) mit etwas versorgen.

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ạn|der|wei|tig 〈Adj.〉
1. auf andere Weise
2. an einem anderen Ort
3. an jemand anderen, an eine andere Stelle
● die Fördermittel wurden \anderweitig verwendet; einen Auftrag \anderweitig vergeben an jmd. anderen, an eine andere Firma; die Firma versuchte, die Mitarbeiter \anderweitig unterzubringen [eigtl. „zum anderen, d. h. zweiten Mal“; zu mhd. weide „Fahrt, Reise“; zu Weide „Futterplatz“]

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ạn|der|wei|tig <Adj.>:
1. sonst noch vorhanden, sonstig, weiter…, ander…:
mit -en Dingen beschäftigt sein;
die -e Verwendung.
2.
a) anderswo erfolgend, an anderer Stelle:
sich a. mit allem Nötigen versorgen können;
b) anderswohin erfolgend, an eine andere Stelle, Person:
eine -e Vergabe;
etw. a. vergeben.

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ạn|der|wei|tig <Adj.>: 1. sonst noch vorhanden, sonstig, weiter..., ander...: mit -en Dingen beschäftigt sein; wird sich das Hauptaugenmerk auf die -e Verwendung ... konzentrieren müssen (tennis magazin 10, 1986, 132). 2. a) anderswo erfolgend, an anderer Stelle: sich a. mit allem Nötigen versorgen können; b) anderswohin erfolgend, an eine andere Stelle, Person: eine -e Vergabe; etw. a. vergeben; Will er die Wohnung nur frei haben, um sie a. teurer weiterzuvermieten (DM 1, 1966, 56).

Universal-Lexikon. 2012.

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